Die MPA Berufs- und Handelsschule ist nun auch anerkannte Bildungsstätte für Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen
Weitere gute Neuigkeiten! Die MPA Berufs- und Handelsschule ist ab Oktober 2025 anerkannte Bildungsstätte für Arbeitnehmerweiterbildung (= Bildungsurlaub) im Bundesland Nordrhein-Westfalen
Die MPA Berufs- & Handelsschule AG ist gemäss dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (AWbG NRW) als anerkannte Bildungsstätte für Bildungsurlaub zugelassen.
Damit sind unsere ausgewiesenen Weiterbildungsangebote offiziell als anerkennungsfähige Bildungsveranstaltungen im Sinne des § 11 AWbG NRW bestätigt. Beschäftigte aus Nordrhein-Westfalen können somit für die Teilnahme an diesen Kursen Bildungsurlaub (Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts) beantragen.
Die Anerkennung erfolgte durch die zuständige Landesbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitnehmerweiterbildung.
Weitere Informationen zum Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW finden Sie auf der Website des Landes: